Institut für politikwissenschaftliche
Forschung und Beratung

Das IFB bietet Studierenden, Absolventen und Absolventinnen der Politik- oder Sozialwissenschaften die Möglichkeit zu einem Praktikum. Das Praktikum kann zur Qualifizierung während des Studiums, als auch zur Berufsvorbereitung in Voll- oder Teilzeit absolviert werden.

1. Ziel des Praktikums:

Das Ziel eines am IFB durchgeführten Praktikums besteht darin einen möglichst breiten und praktischen Einblick in den wissenschaftlichen Berufsalltag zu vermitteln. Dies erfolgt durch die Mitwirkung an Aufgaben aus allen Arbeitsbereichen des Institutes. Spezielle Interessen an einem konkreten Arbeitsbereich werden bei der Verteilung der Aufgaben berücksichtig.

2. Allgemeine Voraussetzungen für ein Praktikum:

  • Studium der Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Verwaltungswissenschaften oder einer vergleichbaren Studienrichtung
  • mindestens zwei abgeschlossene Semester in einem der vorgenannten Studienfächer
  • Bewerberinnen und Bewerber, die nicht über die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union verfügen, benötigen zudem eine gültige Arbeitserlaubnis
  • ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
  • engagierte, zuverlässige und gewissenhafte Arbeitsweise
  • sehr gute Fähigkeit zur eigenständigen Arbeit und Zeitmanagement
  • sehr gute Recherche- und Analysefähigkeiten
  • sicherer Umgang in den Microsoft Programmen Word, Excel und PowerPoint sowie Skype
  • Bereitschaft zur Einarbeitung in neue Computerprogramme
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau: mündlich C2, schriftlich C2)
  • sehr gute Englischkenntnisse sind von Vorteil (Sprachniveau: mündlich C1, schriftlich C1)

3. Zuordnung von Praktika:

  • Pflichtpraktika:
    sind u.a. in den Studien- oder Ausbildungsordnungen vorgeschriebene Praktika während eines Studiums oder einer Ausbildung. Der Einsatz und die Dauer richten sich nach der jeweiligen Studien- bzw. Ausbildungsordnung.
    => Stellenausschreibung für Pflichtpraktika herunterladen
  • Freiwillige Praktika studien- oder ausbildungsbegleitend:
    sind Praktika, die begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung geleistet werden, allerdings im Gegensatz zu Pflichtpraktika nicht in der Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben sind. Die Dauer des Praktikums beträgt in der Regel drei Monate. Ein davon abweichender Zeitraum kann individuell vereinbart werden.
  • Freiwillige Praktika zur Orientierung:
    sind Praktika, die zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums geleistet werden. Die Dauer des Praktikums beträgt in der Regel drei Monate. Ein davon abweichender Zeitraum kann individuell vereinbart werden.
  • Sonstige Praktika:
    werden z.B. im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme absolviert.

4. Tätigkeitsbereiche 

Die Praktikumstätigkeit kann sich auf alle Arbeitsbereiche des Instituts beziehen. Dies umfasst insbesondere die Mitarbeit an laufenden oder geplanten Forschungsprojekten. Zu den weiteren Aufgaben kann das Vor- und Zuarbeiten zu Veranstaltungen ebenso wie die Übernahme organisatorischer und administrativer Tätigkeiten innerhalb des Instituts gehören. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zum Entwerfen einer eigenen von Lehrveranstaltungen.
Der endgültige Arbeitsbereich wird individuell auf die Bewerber und Bewerberinnen angepasst.

5. Praktikumsdauer

Das Praktikum kann für eine Dauer von mindestens 8 Wochen (Vollzeit, Teilzeit entsprechend länger) bis zu längstens 6 Monaten absolviert werden. Bei Pflichtpraktika richtet sich die Dauer nach den Vorgaben Ihrer Studienordnung für Pflichtpraktika. Die Mindestdauer beträgt jedoch auch hier 8 Wochen.

6. Arbeitszeiten

Das Praktikum kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit absolviert werden.
Einen Termin für den nächstemöglichen Praktikumsbeginn finden Sie hier.

7. Praktikumsort

Deutschlandweit - Es besteht die Möglichkeit das Praktikum an einem anderen Standort als den Sitz des ifb zu absolvieren. Der Einsatzort wird individuell mit dem Praktikanten/der Praktikantin abgestimmt.

8. Vergütung und Versicherung 

Für die Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes und für Ihre Unterbringung müssen Sie selbst aufkommen. Hierbei kann seitens des IFB leider keine Unterstützung erfolgen.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse in Deutschland Ihren Krankenversicherungsschutz, bevor Sie das Praktikum beginnen. Es besteht keine Sozialversicherung über das Institut.

9. Praktikumsbestätigung 

Bei vollständig durchgeführtem Praktikum wird eine Praktikumsbestätigung ausgestellt. Die Praktikanten sind zur Erstellung eines Praktikumsberichtes verpflichtet, der Bestandteil der Praktikumsbestätigung wird. Eine Bewertung der Tätigkeiten findet in aller Regel nicht statt, kann aber auf Wunsch erstellt werden. Ein Rechtsanspruch auf ein Beurteilungsschreiben besteht jedoch nicht. Die Bestätigung ist rechtzeitig (mind. 3 Wochen) vor Praktikumsende zu beantragen.

10. Praktikumsevaluation

Alle Praktikanten erhalten die Möglichkeit nach Abschluss ihres Praktikums dieses zu Evaluieren.

11. Bewerbungsverfahren  

Für die Bewerbung um ein Praktikum senden Sie bitte die folgenden Bewerbungsunterlagen an die Email-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Hinweis zu E-Mail-Anhängen):

  • Anschreiben (mit Darstellung der fachliche Kompetenz und Beschreibung Ihrer Praktikumsinteressen sowie Angabe der Praktikumsart und Dauer für die die Bewerbung erfolgt)
  • ausführlicher Lebenslauf (bitte Sprach- und EDV-Kenntnisse angeben)
  • Referenzschreiben (sofern vorhanden)
  • bei Pflichtpraktika Nachweis der Studien- oder Ausbildungsordnung
  • gegebenenfalls Arbeitserlaubnis

 

Hier finden Sie die "Datenschutzhinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung" (Punkt 6 der Datenschutzerklärung)