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The online database for bibliographies and citations
The database made available here is a project of the IFB with the goal of providing a comprehensive German language online database for bibliographies and citations of numerous primary, secondary and tertiary sources.
The basis of our work is the Harvard citation style with corresponding short summaries in the text and the principle author year in the bibliography. The proposals for the bibliography, however, may also be useful in other citation styles, such as the German citation, the Oxford referencing styles, the Chicago Manual Style, APA or MLA Style.
BiblioZit-Online is aimed at scientists of all disciplines, but also across disciplines to students who are looking for help and a good, transparent source directory. The style used here is intended to serve primarily as a guide and support and therefore to be expressly understood as a recommendation. BiblioZit-Online in fact explains which information is useful and necessary in the reference, in which situations. If you already have a separate citation style, then BiblioZit-Online will be a valuable addition.
Whichever style you also use, pay attention to consistent implementation of it throughout!
Note for students: Please also note that some departments or institutes have their own, sometimes very strict guidelines for the style of citation to be used.
Terms of use: The database is currently in the development phase. Therefore, not all features and content are implemented.
Version 2.20.4.2
Currently there are 663 source rules in the database.
Quellenübergreifende Regeln (Please read before using the database)
Gender-Klausel
In den vorliegenden Quellenregeln wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Stattdessen findet im Sinne der sprachlichen Vereinfachung die männliche Form Anwendung. Dies impliziert keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, vielmehr gelten sämtliche Personenbezeichnungen gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.
Qualitätskriterien einer Quellenangabe
Nachvollziehbarkeit
Quellenangaben dienen als Beleg für die Herkunft verwendeter Informationen. Demnach muss eine Quellenangabe nachvollziehbar gekennzeichnet sein. Die Nachvollziehbarkeit ergibt sich aus der individuellen Identifikation der Quelle. Um dies zu ermöglichen sind die relevanten Quelleninformationen transparent d.h. vollständig und sichtbar anzugeben. Der Ursprung der Quelle muss aus den Quelleninformationen eindeutig hervorgehen, hierbei ist es nicht zwingen erforderlich, dass die Quelle auch für jeden zur Nachprüfung zugänglich ist.
Einheitlichkeit
Bei Quellenangaben und Bibliographien ist eine einheitliche Zitationsstruktur anzuwenden. Daher ist die Anwendung unterschiedlicher Zitierstile in einem Quellenverzeichnis unzulässig. Eine einheitliche Zitationsstruktur erleichtert die Orientierung bzw. Nachvollziehbarkeit und ist eine Voraussetzung für eine klare und strukturierte Quellenaufstellung.
Urheberrechtskonform
Quellenangaben müssen geltendem Recht entsprechen. So definiert das Urheberrechtsgesetz (UrhG) in §13:
„Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.„ |
Dreier, Schulze und Specht vertreten hierbei die Auffassung:
„Nach hM[1] und ständiger Rechtsprechung ist der Urheber grundsätzlich bei jeder Nutzung seines Werkes zu Nennen. Dies folgt aus seinem Persönlichkeitsrecht auf Anerkennung seiner Urheberschaft„[2] |
Des Weiteren ergibt sich aus dem UrhG §63 Abs. 1 Satz 1, dass „stets die Quelle deutlich anzugeben“ ist. Entsprechend urteilt auch die Rechtssprechung, so beispielsweise der BGH „Aus der engen Verbindung von Titel und Werk ergibt sich, dass die Zuordnung der Inhaberschaft am Werktitel der Werkzuordnung folgt“ (BGH 2019). Auch hierzu vertreten Dreier, Schulze und Specht die Position:
„Zuordnungsfunktion. Schließlich hat die Urhebernennung nicht nur eine ideelle, sondern auch eine materielle Seite. Der Urheber kann den Erfolg seines Werkes nur dann für sich verbuchen, wenn der Leser, Hörer oder Betrachter ihm sein Werk zuordnen kann. Dieser Werbeeffekt ist nur eine der materiellen Auswirkungen der Namensnennung und der daraus herrührenden Zuordnung des Werkes zum Urheber.“[4] |
Laut §8 UrhG sind alle Personen, die einen Anteil an der Erschaffung eines Werkes haben, Miturheber dieses Werkes:
„Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.“[5] |
Dreier, Schulze und Specht schlussfolgern entsprechend:
„Der Leser, Hörer und Betrachter soll eindeutig erkennen können, welches Werk oder welcher Werkteil welchem Autor und welchem anderem Werkteil zuzuordnen ist. Es müssen also sämtliche Angaben gemacht werden, die eine eindeutige Zuordnung sicherstellen.“[6] |
Hieraus folgt insgesamt, dass die Angabe des Namens des Urhebers, der Miturheber und des Werktitels grundsätzlich erfolgen müssen.
Aus dem Urheberrecht lassen sich jedoch auch noch weitere Quellenangaben ableiten. So beispielsweise die Nennung von Übersetzern. Laut §3 Satz 1 UrhG sind Übersetzungen „wie selbständige Werke geschützt“. Daraus folgt, dass Übersetzer grundlätzlich in Quellenaufstellungen anzugeben sind (Ausnahme: „Die nur unwesendliche Bearbeitung eines geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbsständiges Werk geschützt.“ (UrhG (1965): §3 Satz 2)). Des Weiteren finden sich in §63 UrhG Vorgaben zur Quellenangabe bei ganzer Sprachwerke oder ganzer Werke der Musk, Zeitungen und Rundfunk. Wird hier ein ganzes Sprachwerk zitiert, so ist auch neben dem Urheber der Verlag anzugeben. Wird ein Artikel aus einer Zeitung zitiert so ist die jeweilige Zeitung anzugeben. Diese gilt ebenso für Rundfunkbeiträge wo der Rundfunksender genannt werden muss.
Falls eine Quelle dem Nutzer unbekannt ist, „da sie weder auf dem benutztem Werkstück oder der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweitig bekannt ist“ (UrhG (1965): §63 Abs.1 S. 3), ist er dazu verpflichtet Recherchetätigkeiten durchzuführen.
Im UrhG wird nicht näher auf den erforderlichen Aufwand der Recherche eingegangen. Jedoch ist in mehreren Gesetzeskommentaren aufgeführt, dass der Nutzer sich „… nicht einfach mit der ersten Feststellung der fehlenden Quellenangabe zufrieden geben darf, sondern muss zur Aufklärung zumutbare Nachforschung anstellen.“ Gleichwohl fehlen auch in den Kommentaren zum Urheberrecht nähere Informationen zum zumutbaren Aufwand der Recherche.
Grundsätzlich gilt, dass eine Quelle nicht verwendet werden darf, wenn der Nutzer nicht gewillt oder in der Lage ist den Aufwand für eine Nachrecherche zu betreiben.
„Lässt sich die Quelle auf die Schnelle nicht ermitteln, muss von der Vervielfältigung Abstand genommen werden.“ |
Die Verpflichtung zur Quellenangabe kann wiederum unter bestimmten Voraussetzungen entfallen und die Quellen dennoch nutzbar sein. Dreier, Schulze und Specht schreiben hierzu:
„Der Nutzer muss beweisen, dass die Quelle nicht angegeben und ihm deshalb nicht bekannt war. Hinsichtlich der ihm zumutbaren Nachforschungen muss er zumindest konkret angeben, was er zu diesem Zwecke und mit welchem Ergebnis unternommen hat. Ist die Quelle dem Nutzer trotz zumutbarer Nachforschungen unbekannt geblieben, entfällt seine Verpflichtung zur Quellenangabe.“ |
„Ist die Quelle dem Nutzer trotz zumutbarer Nachforschungen unbekannt geblieben, entfällt seine Verpflichtung zur Quellenangabe.“ |
Ähnlich äußert sich Dustmann in seinem Gesetzeskommentar:
„Die Unmöglichkeit der Quellenangabe kann sich auch aus technischen oder praktischen Gründen ergeben. Insbesondere kann die Angabe der Quelle auch nur teilweise unmöglich sein, z.B. wenn nur die Angabe des Urhebers unmöglich ist. In solchen Fällen entfällt die Pflicht zur Quellenangabe nicht vollständig, sondern bleibt im Rahmen des Möglichen bestehen. Genannt werden muss dann Titel oder Publikationsorgan“ |
[1] herschender Meinung
Quellen- und Literaturverzeichnis
BGH (2019): Das Omen Leitsatzentscheidung. Urteil vom 31.01.2019. Rs. I ZR 97/17. Verfügbar unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=93528&pos=9&anz=551 (04.12.2020).
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG) (1965): Bundesrepublik Deutschland. 28.11.2018. In: BGBl. I. 2018 (40), S. X-Y.
Deutungsfähigkeit
Bei der Nennung einer Quelle kann es notwendig sein, das zusätzliche (spezifische) Informationen zur Einordnung bzw. Interpretation der Quelle sinnvoll oder gar notwendig sind. Erst hierdurch wird zum Teil eine nähere Identifizierung bzw. Deutung der Quelle möglich.
Zusätzliche Informationen bestimmen zum Beispiel die Quellenart, den Kontext oder nähere Beschreibung einer Quelle. Diese Informationen werden häufig in eckigen Klammern angegeben „[…]“. Als Beispiel kann das Zitieren von [Noten], Sozialen Netzwerken, zum Beispiel [Twitter], oder auch Interviews genannt werden. Durch diese qualitativen Informationsangaben, kann eine Quelle als beispielsweise musikalische Quelle im Quellenverzeichnis identifiziert werde. Bei Interviews wiederum, erweitert die spezifische Quelleninformation die ohnehin anzugebenen Quellenangaben sinnvoll um Informationen zur Tätigkeit oder Position eines Interviewpartners. Hieraus lässt sich unteranderm die Perspektive oder fachliche Qualifikation und daher Glaubwürdigkeit bzw. Eignung des Interviewten ableiten.
Eine zusätzliche spezifische Quelleninformation stellt auch die Reihenangabe dar, die jedoch nicht in eckigen Klammern angegeben wird. Die Angabe einer zugehörigen Reihe ist in sofern sinnvoll, da diese darauf hindeutet, dass seitens der Reihenherausgeber oder des Verlages eine qualitative Selektierung und Prüfung erfolgt ist.
Autoren- und Urheberschaft
Die Schreibweise von Personennamen
Personennamen wie z.B. Autoren oder Herausgeber, die am Anfang einer Quelleninformation stehen, werden grundsätzlich nach dem Muster „Nachname, Vorname“ dargestellt. Herausgeber können z.B. bei Angaben zu Sammelbänden auch hinter dem „In:“ stehen.
Beispiele:
Jeder weitere Autor wird abgetrennt durch einen Schrägstrich „/“ aufgeführt: „Nachname, Vorname/Nachname, Vorname/Nachname, Vorname“. Dabei wird die Reihenfolge entsprechend der vorliegenden Quelle eingehalten, also keinesfalls alphabetisch o.ä. sortiert.
Beispiele:
Im Gegensatz dazu werden Personennamen wie z.B. Übersetzer von Werken und Sprecher von Hörmedien die innerhalb einer Quellenaufstellung stehen, nach dem Muster „Vorname Nachname“ bzw. „Vorname Nachname/ Vorname Nachname/ Vorname Nachname“ aufgeführt. Diese Ausnahmen können den einzelnen Musteraufstellungen entnommen werden.
Beispiel:
Bei mehr als einem Vornamen wird der Zweite sowie alle weiteren Vornamen nach dem ersten Buchstaben abgekürzt.
Beispiel:
Umgang mit Namensvorsätzen (z.B. Adels- und Religionstitel sowie akademische Titel) oder mehrteiligen Namen
Namensvorsätze, wie „de“, „von“, „van“ sind gemäß der DIN-Norm 5007-2 Bestandteil des Namens und dürfen nicht weggelassen werden. Namensvorsätze können entweder mit einem Leerzeichen vom Namen getrennt stehen, direkt mit dem Vor- bzw. Nachnamen zusammengeschrieben werden oder durch verschiedene Interpunktionszeichen mit dem Vor- bzw. Nachnamen verbunden sein. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn von ihr hängt ab, wie mit einem Namensvorsatz verfahren wird.
Ein Namensvorsatz, welcher durch ein Leerzeichen vom Namen getrennt steht, wird nach dem Vornamen angegeben:
Ausnahmen bilden Namensvorsätze, die entweder mit dem Familiennamen direkt zusammen geschrieben werden, durch Interpunktionszeichen wie „ ' “, „-“ o.ä. mit dem Namen verbunden sind oder innerhalb eines aus mehreren Teilen bestehenden Namens stehen, daher mit dem Namen direkt verbunden sind:
Doppelnamen bei Nachnamen bleiben als Einheit erhalten:
Dabei kann es natürlich vorkommen, dass einer der beiden Nachnamen einen eigenen Namensvorsatz, wie ein Adelsprädikat führt. Wird der Namensvorsatz von anderen Namensbestandteilen des Doppelnamens umschlossen, verbleibt er an der Stelle im Doppelnamen erhalten:
Ist der Namensvorsatz jedoch Bestandteil des ersten Nachnamens, wird also zwischen Vornamen und Doppelnamen genannt, wird er wie zuvor beschrieben hinter den Vornamen gestellt:
Religionstitel wie Pater, Imam oder Levit werden als Namensvorsätze ebenfalls entsprechend des Musters „Nachname, Religionstitel Vorname“ beziehungsweise sollte kein Vorname bekannt sein mit „Nachname, Religionstitel“ angegeben.
Beispiel:
Akademische Titel (z.B. Prof. und Dr.) werden bei der Namensangabe üblicherweise nicht genannt. Eine Ausnahme von dieser allgemeinen Regel besteht gemäß der DIN-Norm 5007-2 Punkt 4.1.5 in denjenigen Fällen, in denen ein solcher Titel zur näheren Identifizierung der Person erforderlich ist. Dies ist insbesondere bei Interviews der Fall, bei denen der akademische Grad oder die Position des Interviewten beispielsweise für die Qualität bzw. Aussagekraft der Informationen oder als weitere Kontextinformation zur Personenangabe von Bedeutung ist.
Akademische Titel werden als Namensvorsätze entsprechend des Musters „Nachname, Akademische Titel Vorname“ angegeben.
Beispiel:
Sich wiederholende Angaben - Die Abkürzung „dies.“ / „ders.“
Die Abkürzungen „dies.“ (dieselbe) und „ders.“ (derselbe) werden verwendet, wenn die Autoren eines Beitrages, Aufsatzes oder Artikels identisch mit den Herausgebern des Mediums z.B. Sammelbandes sind.
Beispiel:
Dies gilt ebenso in Fällen, bei denen kein Autor oder Herausgeber bekannt ist und stattdessen beispielsweise der Zeitschriftentitel als erste Angabe genannt wird.
Beispiele:
Die Abkürzung „et al.“ (et alii, deutsch: und andere) bei mehr als drei Personennamen und mehr als einem Erscheinungsort
Bei mehr als drei Personennamen (z.B. Autoren, Herausgeber, Übersetzer oder Sprecher von Hörmedien) werden nur die ersten drei Personen aufgeführt und anschließend mit „et al.“ ergänzt.
Wie bei Personennamen können auch Erscheinungsorte eingekürzt werden. Da der Erscheinungsort einer Publikation die Quelleninformation mit der geringsten Bedeutung darstellt, ist der Einsatz des „et al.“ bereits nach dem ersten Erscheinungsort möglich. Wird eine Gleichbehandlung von Personennamen und Erscheinungsorten bevorzugt, kann das „et al.“ auch erst nach der dritten Ortsangabe erfolgen.
Beispiele:
Grundsätzlich ist es durchaus legitim alle Autoren oder Orte zu nennen. Dies kann im Einzelfall jedoch zu sehr umfangreichen Quellenangaben führen. Wichtig ist in jedem Fall die Einheitlichkeit; die Verwendung beider Varianten in einem Quellenverzeichnis ist daher nicht zulässig.
Zusätzlich ist zu beachten, dass es Fakultäten und Institute gibt an denen die Einkürzung der Autoren ausdrücklich untersagt ist. Auch gibt es vereinzelt wissenschaftliche Disziplinen in denen die Nennung aller Namen üblich ist beziehungsweise erwartet wird.
Beispiel mit 14 Autoren:
Beispiel mit 7 Erscheinungsorten:
Publikationen mit mehreren Verlegern
Sind als Verleger eines Titels mehrere Verlage bzw. Institutionen angegeben, werden alle beteiligten Verleger mit einen „/“ getrennt aufgeführt. Als Erscheinungsort wird der Ort des erstgenannten Verlegers genannt und mit der Angabe „et al.“ ergänzt.
Beispiele:
Erscheint ein Titel gleichzeitig bei mehreren Verlegern als jeweils eigenständige Publikation, werden diese auch als einzelne, voneinander unabhängige Publikationen behandelt. Hierbei ist es unerheblich, ob die unterschiedlichen Ausgaben tatsächlich Abweichungen enthalten. Dies ist beispielsweise regelmäßig bei der Seitenaufteilung der Fall, wenn sich die Publikationsformate unterscheiden. Im Gegensatz dazu ist es auch möglich, dass sich zwei Ausgaben einzig in den Angaben zu den beiden Verlegern unterscheiden. Eine voneinander abweichende ISBN-Nummer ist für die Quellenangabe nicht relevant.
Mehrfachpublikation eines Autors im selben Erscheinungsjahr
Werden von einem Autor verschiedene Publikationen verwendet die aus demselben Erscheinungsjahr stammen, werden diese mit einer zusätzlichen Information versehen, um sie voneinander abgrenzen. Das Erscheinungsjahr wird in diesem Fall um einen Buchstaben, beginnend mit „a“, ergänzt. Jede weitere Publikation aus demselben Erscheinungsjahr wird mit dem nächstfolgenden Buchstaben aus dem Alphabet ergänzt. Hierdurch ist eine eindeutige Zuordnung zwischen der In-Text-Zitation und dem Literaturverzeichnis möglich.
Beispiele:
Gleiches gilt bei der Verwendung von Publikationen aus demselben Erscheinungsjahr verschiedener Autoren mit gleichem Nachnamen.
Beispiele:
Quellen-, Literatur-, Abbildungs-, Tabellen-, Karten- und andere Verzeichnisse
Unterteilung von Verzeichnissen
Bis auf Abbildungen, Tabellen und interviewten Personen, für die jeweils ein eigenes Verzeichnis erstellt wird, werden grundsätzlich erst einmal alle verwendeten Quellen in einem gemeinsamen Verzeichnis angegeben. Ein Quellen-/Literaturverzeichnis wird daher in der Regel nicht in Literaturgattungen unterteilt. Lediglich interviewte Personen, Abbildungen und Tabellen sind immer separat in einem jeweils eigenen Verzeichnis anzugeben.
In einigen Disziplinen kann es jedoch üblich sein für bestimmte Quellenarten eigene Verzeichnisse anzulegen. So zum Beispiel ein Kartenverzeichnis in den Geowissenschaften oder die getrennte Aufführung von Quellen (Werke antiker Autoren, Inschriftencorpora usw.) und Sekundärliteratur in der Geschichtswissenschaft.
Sortierung im Quellen-/Literaturverzeichnis
Die Angaben im Quellen-/Literaturverzeichnis werden in Alphabetischer Reihenfolge, welche sich nach den Nachnamen der Autoren richtet, aufgeführt. Bei mehreren Einträgen desselben Autors wird chronologisch nach Erscheinungsjahr sortiert. Ob die chronologische Sortierung nach dem ältesten oder neuesten Werk zuerst erfolgt obliegt der Entscheidung des Autors.
Beispiele:
Das Erscheinungsjahr
Das Jahr der Quelle
Grundsätzlich gilt: Das Jahr, welches im Impressum der vorliegenden Quelle steht, ist dasjenige Jahr, welches in der Quellenaufstellung direkt hinter dem Autor steht: Name, Vorname (Jahr).
Neuauflage mit Originalerscheinungsjahr, welches stark von dem der vorliegenden Quelle abweicht
Auch hier steht am Anfang der Quellenaufstellung das Erscheinungsjahr des vorliegenden Mediums:
Die Quellenangabe wird allerdings ergänzt um die Information:
Beispiel:
Grundlegende Regeln für elektronische Medien
Eindeutige Überprüfbarkeit
Im Gegensatz zu Printmedien (z.B. dem gedruckten Buch) unterliegen Internet-/Onlinequellen einem stetigen Wandel (z.B. Veränderungen der Internetadresse). Trotz alledem bzw. insbesondere deshalb ist auch bei Internetquellen eine möglichst eindeutige Überprüfbarkeit der Quelle zu gewährleisten. Daher ist die ausschließliche Nennung einer Internetadresse und des Abrufdatums bei Onlinequellen (Onlineressourcen) in keiner Weise ausreichend und widerspricht dem Anspruch der eindeutigen Überprüfbarkeit einer Onlinequelle.
Die stetige Veränderung digitaler Quellen kann sehr unterschiedlich ausfallen. So werden zum Beispiel Artikel in Onlineausgaben von Zeitungen oftmals nach einer bestimmen Zeit in digitale Archive verschoben, was zu einer Veränderung der Internetadresse/URL führen kann. Aus diesem Grund ist es unerlässlich neben der vollständigen Nennung der Onlineressource und dem letzten Abrufdatum (nicht bei DOIs) auch andere Quelleninformationen wie zum Beispiel Urheber und Titel anzugeben. Darüber hinaus ist es ratsam, Onlinequellen per Screenshot o.ä. zu sichern.
Besitzt eine Webseiten-Darstellung keine erkennbare Überschrift, wird der Menüpunkt, unter dem der Beitrag zu finden ist, als Titel verwendet.
Beispiel:
Angabe von Seitenzahlen bei Onlinedokumenten und E-Books
Die Seitenzahlen eines Onlinedokumentes (Dateiseiten) weichen zum Teil von ebenfalls auf den Dokumentenseiten enthalten Seitenzahlen ab. Dieser Fall kann beispielsweise bei abweichenden Seiteninhalten zwi-schen einem E-Book bzw. Onlinedokument und der dazugehörigen Printfassung eintreten, sofern für die Erstellung der Onlinefassung die Printfassung als Grundlage verwendet wurde und keine Anpassung der Seitenzahlen erfolgt ist. Auch kommt es vor, dass in Onlinedokumenten zwei Seiten, einer ebenfalls vorhandenen gedruckten Fassung, auf einer Seite des Onlinedokumentes dargestellt werden.
In solchen Fällen wird grundsätzlich, sofern aus dem Onlinedoku-ment erkennbar, nicht die Dateiseite sondern die Seitenzahlen der Do-kumentenseite für die Zitation verwendet. Die abweichende Dateiseitenzahl wird ignoriert.
Einzige Ausnahme stellen Onlinedokumente dar, bei denen auf den Dokumentenseiten keine Seitenzahlen enthalten sind. In diesen Fällen wird die Dateiseite zitiert. Dies erfolgt nur, sofern keine Seitenzahl aus der Dokumentenseite ersichtlich ist.
„URL“, „URN“ und „DOI“ zur Einleitung einer Onlineressource
Bei der Verwendung von Onlinequellen, mit Ausnahme von E-Books, ist der Fundort (die Onlineressource) in der Quellenangabe anzugeben. Hierbei wird zwischen URLs, URNs und DOIs unterschieden. Die je-weilige Onlineressource wird mit der dazugehörigen Abkürzung „URL:“, „URN:“ oder „DOI:“ eingeleitet.
- URL: (Abrufdatum)
- URN: (Abrufdatum)
- DOI:
Die Verwendung von DOIs
Neben veränderbaren URLs gibt es auch persistente Links, welche sich nicht verändern und Digital Object Identifier, kurz DOIs. Eine DOI funktioniert ähnlich wie eine URL und führt immer zu einer bestimmten Quelle. Daher ist bei der Angabe von Quellen mit DOI keine Angabe des letzten Abrufs nötig.
Nach einer DOI endet die Quellenangabe ohne den üblicherweise abschließenden Punkt. So wird vermieden, dass dieser als Bestandteil der DOI aufgefasst wird und somit das betreffende Dokument nicht identifiziert werden kann.
Beispiel:
Kein Erscheinungsdatum angegeben
Wenn ein Beitrag auf einer Webseite kein Datum aufweist, wird zunächst auf den Zeitpunkt der letzten Aktualisierung der Webseite zurück gegriffen (meist am unteren Ende oder im Impressum der Webseite zu finden). Sollte auch dieses Datum nicht verfügbar sein wird in der Klammer statt dem Erscheinungsdatum „o.J.“ für „ohne Jahr“ vermerkt.
Beispiel:
Kein Autor angegeben
Wenn bei einer Internetquelle kein Autor angegeben oder erkennbar ist wird zunächst auf die Gesellschaft/ Juristische Person der Webseite zurückgegriffen. Gibt es auf der Webseite keine erkennbare Gesellschaft/ Juristische Person (z.B. aus dem Impressum), wird der Titel der Webseite als Autor verwendet. Diesem folgt dann das Jahr der Veröffentlichung oder der letzten Aktualisierung der Webseite.
Keine Unterstreichung bei Domains/Internetadressen
Im Gegensatz zur Grundeinstellung vieler Textverarbeitungsprogramme werden Internetadressen nicht unterstrichen, da ansonsten die Erkennbarkeit des Sonderzeichens „_“ nicht gegeben ist. Die unterstreichende Linie fällt hier mit dem Unterstrich („_“) als Bestandteil einer Internetadresse zusammen.
Dies ist insbesondere in Fällen problematisch, bei denen innerhalb einer Internetadresse ein Zeilenumbruch nach einem Unterstrich erfolgt.
Beispiel ohne Unterstreichung:
Beispiel mit Unterstreichung:
In der Quellenaufstellung verwendete Zeichen und Elemente
Die Verwendung von „[…]“ in der Quellenaufstellung
Eckige Klammern werden innerhalb einer Quellenaufstellung ausschließlich für ergänzende Informationen verwendet. Sie enthalten zusätzliche Informationen, welche zum detaillierteren Verständnis der Quellenangabe beitragen, in der eigentlichen Quellenangabe jedoch nicht enthalten sind.
Beispiel:
Die Verwendung von „<…>“ in der Musterdarstellung
Spitze Klammern werden innerhalb der Musterdarstellungen zur Kennzeichnung von Inhaltsbeschreibungen verwendet um diese von Elementen abzugrenzen, die vollständig aus den Mustern in die Quellenaufstellung zu übernehmen sind. Auf die Verwendung der spitzen Klammern wird allerdings bei eindeutigen, unmissverständlichen Inhaltsbeschreibungen verzichtet.
Beispiele:
Satzzeichen „?“ und „!“ als Bestandteil eines Titels
Titel und Untertitel werden in aller Regel mit einem abschließenden Punkt von den übrigen Quelleninformationen getrennt. Ist jedoch ein „?“ oder „!“ Bestandteil eines Titels und schließt der Titel mit diesem ab, entfällt der abschließende Punkt am Ende der Titelnennung. Das Satzzeichen ersetzt somit den abschließenden Punkt.
Beispiele:
Die Verwendung von „:“ in der Quellenaufstellung
Der Doppelpunkt findet in der Orthographie Anwendung, um etwas anzukündigen oder einzuleiten. Auch um etwas zusammenzufassen, aufzuzählen oder zu schlussfolgern. Ein Doppelpunkt wird zudem an-stelle des Punktes verwendet um zu signalisieren das zwei Sätze oder im Falle der Quellenzitation zwei Quellenbestandteile, nicht getrennt voneinander zu lesen sind, sondern in einem direkten Zusammenhang zueinander stehen.
So ist der Doppelpunkt als Einleitungsfunktion nach der Nennung der Urheberschaft und der Jahresangabe einer Quelle erforderlich. Bereits bei der In-Text-Zitation werden Autorenname und die Jahresangabe genannt. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um einen Quellen-verweis, der auf die vollständige Quelle hindeutet. Die vollständige Quellenangabe befindet sich wiederrum im Quellen-/ Literaturver-zeichnis. Im Falle der Verwendung eines Hybridzitationsstils gegebe-nenfalls auch in der Fußnote.
Bei der vollständigen Quellenangabe erfolgt somit nach der Jahres-zahl ein Doppelpunkt um die restlichen Quelleninformationen, die in der In-Text-Zitation nicht genannt wurden, einzuleiten. Der Doppelpunkt signalisiert somit, dass die Quellenelemente Urheberschaft und Jahr, aus der In-Text-Zitation, in einem direkten Zusammenhang mit den restlichen Quelleninformationen, die sich im Quellen-/ Literatur-verzeichnis befinden stehen. Nur beide Angaben gemeinsam ergeben eine vollständige Quellenzitation.
Ebenfalls erforderlich ist der Doppelpunkt in einer Quellenangabe, wenn ein gesondert verwertbarer Anteil einer Quelle aus einem Gesamtwerk oder vergleichbarem zitiert wird. Der Doppelpunkt nach dem ,,In:“ signalisiert in diesem Fall, dass ein Gesamtwerk eingeleitet wird.
Gleiches gilt bei der Angabe einer Onlineressource (URL, URN oder DOI). Auch hier wird nach dem „URL:“, „URN:“ bzw. „DOI:“ die Onlineressource eingeleitet.
Die Verwendung von „ . “ und „ , “ in der Quellenaufstellung
Nach jedem Quellenelement, wie zum Beispiel Titel, Untertitel, Auflagen- und Reiheninformation oder Verlagsangabe, signa-lisiert ein Punkt („ . “) den Abschluss des Quellenelementes und der dazu gehörigen Information. Nach einem Punkt folgt somit ein neues Quel-lenelement mit einer weiteren Information über die Quelle.
Diese Regel gilt auch für das letzte Element einer Quellenaufstellung, was dazu führt, dass eine Quellenaufstellung mit Ausnahme von DOI-Quellen immer mit einem Punkt endet. Bei einer DOI ist der Punkt Bestandteil der DOI-Kennung. Um zu vermeiden, dass der abschließende Punkt am Ende der Quellenangabe als vermeintlicher Bestandteil der DOI aufgefasst wird, ist dieser am Ende der DOI-Kennung wegzulassen.
Sind zwei Quelleninformationen zwingend zusammengehörend bzw. alleinstehend nicht aussagekräftig, so werden sie anstelle eines Punktes „ . “ durch ein Komma „ , “ getrennt. Hierdurch wird gekennzeichnet, dass die verschiedenen Informationen ein gemeinsames Quellenelement bilden und nur gemeinsam gelesen werden können.
Dies triff beispielsweise auf die folgenden Quellenelemente zu:
- Nachname, Vorname
- <Reihenangabe>, Bd. <Nummer>
- Ausstrahlungsdatum, Uhrzeit
- Staffel <Staffelnummer>, Episode <Episodennummer>
Ebenfalls Anwendung findet diese Regel bei der Angabe von Seitenzahlen, denen ein Komma vorweg steht „ , S. X-Y“.
Bei der Verwendung der Abkürzungen „Aufl.“ (Auflage), „dies.“ (dieselbe) und „ders.“ (derselbe) steht der zur Abkürzung gehörige Punkt am Ende des Quellenelementes. In diesen Fällen wird auf einen zweiten Punkt zum Abschluss des Quellenelementes verzichtet. Der zur Abkürzung gehörige Punkt ersetzt somit den abschließenden Punkt des Quellenelementes.
Die Verwendung von „/“ bei der Aufzählung von Namen (z.B. Personen- und Ortsangaben)
In Literatur- und Quellenverzeichnissen beginnen Quellenangaben üblicherweise mit der Nennung des Urhebers der Quellen. Sofern es sich hierbei um Autorinnen oder Autoren handelt, wird der Nachname im Allgemeinen dem Vornamen vorangestellt. Da der Vor- und Nachname eine zusammenhängende Quelleninformation darstellen, werden diese wiederum durch ein Komma getrennt.
„Nachname, Vorname“
Wurde ein Werk von mehreren Autoren verfasst, ist in der Quellenangabe die Nennung mehrerer Autoren notwendig. Da jeder Autorenname eine eigenständige Quelleninformation darstellt, müsste die Abtrennung der Autorennamen voneinander, entsprechend der Ausführungen im vorangegangenen Kapitel, konsequenterweise durch einen Punkt erfolgen. Dies hätte zur Folge, dass in der Aufführung mehrerer Autoren sowohl das Komma als auf der Punkt Anwendung findet.
Hierbei kann es zu einem Problem bei der Unterscheidbarkeit der Zeichen kommen. Als Schriftgröße in wissenschaftlichen Publikationen findet mit der Schriftgröße 9pt häufig einen vergleichsweise kleinen Schriftgröße Verwendung. Bei Quellenangaben in Fußnoten und in Literatur-/ Quellenverzeichnissen die Schriftgröße 8pt oder gar kleiner. Bei diesen Schriftgrößen sind Punkt und Komma mit unter schwierig zu unterscheiden.
Aus diesem Grund werden Aufzählung von Namen, wie beispielsweise Autoren, Herausgeber und Übersetzer bez. Erscheinungsorten durch einen Querstrich „/“ getrennt.
Dabei ist zu beachten, dass nach dem Querstrich eine Lehrzeile vor dem nächsten Namen folgt. Bei einer anderen Schreibweise kann es, aufgrund der Autokorrektur von Schreibprogrammen zu einem unerwünschten Zeilenumbruch kommen.
Beispiel mit unvorteilhaftem Zeilenumbruch aufgrund eines Querstrichs ohne Leerzeichen
Muster: Nachname, Vorname/Nachname, Vorname
Barbara/Schaber, Peter (Hrsg.): Weltarmut und Ethik. Paderborn: mentis Verlag GmbH, S. 77-93.
Beispiel mit unvorteilhaftem Zeilenumbruch aufgrund Leerzeichen vor und nach dem Querstrich
Muster: Nachname, Vorname / Nachname, Vorname
/ Schaber, Peter (Hrsg.): Weltarmut und Ethik. Paderborn: mentis Verlag GmbH, S. 77-93.
Beispiel mit korrektem Zeilenumbruch aufgrund eines Leerzeichens nach dem Querstrich
Muster: Nachname, Vorname/ Nachname, Vorname
Schaber, Peter (Hrsg.): Weltarmut und Ethik. Paderborn: mentis Verlag GmbH, S. 77-93.
Auflagennennung bei Neuauflagen
Neuauflagen eines Buches können sehr unterschiedlich gekennzeichnet sein. So kann die Auflagennennung mit Zusätzen wie überarbeitet, aktualisiert, vollständig, erweitert, durchgesehen etc. auftreten. Wir raten die Bezeichnung der Auflagen aus der Publikation zu übernehmen und bei sehr ausladenden Bezeichnungen Abkürzungen zu verwenden.
Die Übernahme der Auflagenangaben aus der Quelle erfolgt unabhängig davon, ob die Kommasetzung zwischen Auflagennummer und Auflagenbezeichnung grammatikalisch korrekt ist. Ein Komma wird daher nur dann gesetzt, wenn es in der Quelle auch vorhanden ist.
Beispiele mit grammatikalisch korrekter Kommasetzung:
Beispiele mit fehlerhafter Kommasetzung:
Die Verwendung des „In“
Bei Beiträgen in Sammelbänden, Artikeln in Zeitungen sowie Aufsätzen in Zeitschriften wird mit Verwendung des „In“ auf das Gesamtwerk verwiesen.
Grundsätzlich gilt die Regel, dass das „in“ kleingeschrieben wird, wenn es auf ein Komma folgt und am Satzanfang, respektive nach einem Punkt, in der Großschreibung „In“ erfolgt. Der für die BiblioZit Datenbank entwickelte Zitationsstil arbeitet mit einem Punkt für die Abtrennung einzelner Quellenelemente. Daher wird das „In“ großgeschrieben.
Die Verwendung des „In“ bzw. „in“ wird in der Literatur unterschiedlich gehandhabt. Keine der beiden Varianten findet eine überwiegende Anwendung. Zur Untersuchung der praktischen Verwendung wurden 800 deutschsprachige und 500 englischsprachige Publikationen gesichtet. Darunter befanden sich neuere und ältere Literatur, jedoch nicht älter als 1970, sowie Literatur unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen. Das Ergebnis ist, dass die Großschreibung des „In“ zu ca. 65% in deutschsprachiger und ca. 59% in englischsprachiger Literatur Anwendung findet.
deutschsprachig | englischsprachig | |||||
in | In | in | In | |||
283 (35,37%) | 517 (64,63%) | 204 (40,80%) | 296 (59,20%) |
In der Quellenaufstellung zulässige Abkürzungen
Zur Reduzierung des Gesamtumfangs einer Quelle können verschiedene Angaben abweichend von ihrer, in der zitierten Quelle angegebenen Darstellung abgekürzt werden. Dies gilt sowohl für deutsch-, wie auch englischsprachige Quellen. Die nachfolgenden Auflistungen geben eine Übersicht zulässiger Abkürzungen.
Allgemeine Abkürzungen
Deutschsprachige Quellen | Englischsprachige Quellen | |||||
Bd. | Band | Vol. | Volume | |||
Bde. | Bände | Vols. | Volumes | |||
ders. | derselbe | id. | Idem (Latein) | |||
dies. | dieselbe | id. | Idem (Latein) | |||
ebd. | ebenda | ibid. | Ibidem (Latein) | |||
Hrsg./Hg. |
Herausgeberinnen und Herausgeber |
Ed. Eds. |
Editor Editors |
|||
Kap. | Kapitel | chap. | Chapter | |||
Nr. | Nummer | No. | Number | |||
o. A. | ohne Angabe | N/A | not available | |||
o. J. | ohne Jahr | n. d. | no date | |||
o. O. | ohne Ort | n. p. | no place | |||
S. | Seite(n) | p. (pp.) | page (pages) | |||
Übers. |
Übersetzerinnen und Übersetzer |
transl. |
translate |
„o. A.“ kann grundsätzlich dann verwendet werden, wenn eine bestimmte Information vorgesehen, jedoch nicht verfügbar ist und daher offen bleiben muss.
Innerhalb von Auflagenangaben
Deutschsprachige Quellen | Englischsprachige Quellen | |||||
akt. | aktualisierte | |||||
Aufl. | Auflage | ed. | Edition | |||
2. Aufl. | 2. Auflage | 2nd ed. | Second edition | |||
durchges. | durchgesehene | |||||
erg. | ergänzte | |||||
erw. | erweiterte | exp. | expanded | |||
überarb. | überarbeitete | rev. | revised | |||
verb. | verbesserte | |||||
vollst. | vollständig |
In englischsprachiger Literatur ist die Verwendung ergänzender Auflagenkennzeichnungen nicht üblich. Hier erfolgt in der Regel lediglich die Verwendung des Begriffes „Edition“ für eine Folge-Auflage.
Geschichtswissenschaften
Fasc. | Faszikel | |
fr. | Fragment (Latein) | |
Suppl. | Supplementa |
Eine Liste der gängigsten Abkürzungen in der Geschichtswissenschaft von beispielsweise Autoren- und Werknamen findet sich zum Beispiel im Neuen Pauly (DNP Bd.1, XXXIX- XLVII) und im L’Année Philologique.
Rechtswissenschaften
Rn. | Randnummer | |
Rs. | Rechtssache |
Zusätzlich können bei Gerichtsentscheidungen Abkürzungen für Gerichtsnamen Anwendung finden, solang davon ausgegangen werden kann, dass die Abkürzung allgemein bekannt ist. Um die Eindeutigkeit zu wahren, ist im internationalen Kontext ist vornehmlich die Langfassung der Gerichtsnamen zu verwenden.
Kunstwissenschaften
Deutschsprachige Quellen | Englischsprachige Quellen | |||||
Ausst.-Kat. | Ausstellungskatalog | Exh. cat. | Exhibition catalogue | |||
Best.-Kat. | Bestandskatalog | |||||
Mus.-Kat. | Museumskatalog | |||||
Slg.-Kat. | Sammlungskatalog | |||||
Red. | Redakteur | ed. | Editor |
In der kunstwissenschaftlichen Zitation finden unterschiedliche Varianten der Abkürzungsformen Anwendung. Diese sind beispielsweise: „Ausst.-Kat.“, „Aust.-Kat.“, „Ausst. Kat.“ und „Kat. Ausst.“. Daher lässt sich keine eindeutige Empfehlung für eine der Varianten treffen. Jedoch wird in allen Varianten das „Kat.“ großgeschrieben.
Gesetzliche Grundlagen
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Passagen des deutschen Urheberrechtsgesetzes, sowie die relevanten europäischen, amerikanischen und internationen Rechtsvorschriften, die in Bezug mit Quellenangaben in wissenschaftlichen Werken relevant sind.
Urheberrechtsgesetz (UrhG - Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte)
Version:
- Gesetz vom 09.09.1965 (BGBl. I S. 1273) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.11.2018 (BGBl. I S. 2014) m.W.v. 05.12.2018 bzw. 01.01.2019
Quellen:
- Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2020): Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Verfügbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg (19.11.2020).
- dejure.org Rechtsinformationssysteme GmbH (2020): Urheberrechtsgesetz. Verfügbar unter: https://dejure.org/gesetze/UrhG (19.11.2020).
Relevante Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes in Bezug auf die Quellenangabe und Zitation:
§1 Allgemeines
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
§2 Geschützte Werke
Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
§3 Bearbeitungen
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.
§4 Sammelwerke und Datenbankwerke
Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.
Datenbankwerk im Sinne dieses Gesetzes ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Ein zur Schaffung des Datenbankwerkes oder zur Ermöglichung des Zugangs zu dessen Elementen verwendetes Computerprogramm (§ 69a) ist nicht Bestandteil des Datenbankwerkes.
§5 Amtliche Werke
Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.
§7 Urheber
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
§8 Miturheber
Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.
§10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.
Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, daß derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist. Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.
§11 Allgemeines
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.
§13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
§43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen
Die Vorschriften dieses Unterabschnitts sind auch anzuwenden, wenn der Urheber das Werk in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis geschaffen hat, soweit sich aus dem Inhalt oder dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses nichts anderes ergibt.
§51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
§62 Änderungsverbot
Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die Benutzung eines Werkes zulässig ist, dürfen Änderungen an dem Werk nicht vorgenommen werden. § 39 gilt entsprechend.
§63 Quellenangabe
Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 58, 59 sowie der §§ 60a bis 60d, 61 und 61c vervielfältigt oder verbreitet wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. Bei der Vervielfältigung oder Verbreitung ganzer Sprachwerke oder ganzer Werke der Musik ist neben dem Urheber auch der Verlag anzugeben, in dem das Werk erschienen ist, und außerdem kenntlich zu machen, ob an dem Werk Kürzungen oder andere Änderungen vorgenommen worden sind. Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung oder Verbreitung Befugten anderweit bekannt ist oder im Fall des § 60a oder des § 60b Prüfungszwecke einen Verzicht auf die Quellenangabe erfordern.
Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig ist, ist die Quelle deutlich anzugeben, wenn und soweit die Verkehrssitte es erfordert. In den Fällen der öffentlichen Wiedergabe nach den §§ 46, 48, 51, 60a bis 60d, 61 und 61c ist die Quelle einschließlich des Namens des Urhebers stets anzugeben, es sei denn, dass dies nicht möglich ist.
Wird ein Artikel aus einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt nach § 49 Abs. 1 in einer anderen Zeitung oder in einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber, der in der benutzten Quelle bezeichnet ist, auch die Zeitung oder das Informationsblatt anzugeben, woraus der Artikel entnommen ist; ist dort eine andere Zeitung oder ein anderes Informationsblatt als Quelle angeführt, so ist diese Zeitung oder dieses Informationsblatt anzugeben. Wird ein Rundfunkkommentar nach § 49 Abs. 1 in einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber auch das Sendeunternehmen anzugeben, das den Kommentar gesendet hat.
Kommentar erforderliche Angaben:
Das Gesetz schreibt keine konkreten Angaben vor. Gefordert wir eine „deutliche Quellenangabe“ Der Leser Hörer und Betrachter soll eindeutig erkennen können, welches Werk der welcher Werkteil zu welchem Autor oder welchem anderen Werkteil zuzuordnen ist. Es müssen also sämtliche Angaben gemacht werden, die eine eindeutige Zuordnung sicherstellen. (s. OLG Brandenburg ZUM-RD 1997, 483, 485 – Brecht-Texte)
In der Regel sind anzugeben: Der Titel des Werkes oder eine sonstige Angabe, mit welcher das Werk bezeichnet ist; Bei Büchern das Erscheinungsjahr und der Erscheinungsort; Bei Teilen von Werken der jeweilige Seite; Bei Sammelwerken den Namen der Zeitschrift oder des sonstigen Publikationsorgans. Bei Werken an öffentlichen Plätzen genügt die Urheberbezeichnung (OHL Hamburg GRUR 1974, 165, 167 Gartentor); bei anderen Kunstwerken das Erschaffungsjahr und der ausstellungsort (Museum mit Ortsangabe). Befindet sich das genutzte Werk im Inter-net ist neben Titel und Autor die dortige Fundstelle, zumindest URL, anzugeben.
Quelle:
Dreier, Thomas/ Schulze, Gernot/ Specht Louisa (2018): UrhG Urheberrechtsgesetz. Verwertungsgesellschaftengesetz Kunsturhebergesetz. Kommentar. Aufl. 6. München: C.H. Beck, S. 1203.
§74 Anerkennung als ausübender Künstler
Der ausübende Künstler hat das Recht, in Bezug auf seine Darbietung als solcher anerkannt zu werden. Er kann dabei bestimmen, ob und mit welchem Namen er genannt wird.
Haben mehrere ausübende Künstler gemeinsam eine Darbietung erbracht und erfordert die Nennung jedes einzelnen von ihnen einen unverhältnismäßigen Aufwand, so können sie nur verlangen, als Künstlergruppe genannt zu werden. Hat die Künstlergruppe einen gewählten Vertreter (Vorstand), so ist dieser gegenüber Dritten allein zur Vertretung befugt. Hat eine Gruppe keinen Vorstand, so kann das Recht nur durch den Leiter der Gruppe, mangels eines solchen nur durch einen von der Gruppe zu wählenden Vertreter geltend gemacht werden. Das Recht eines beteiligten ausübenden Künstlers auf persönliche Nennung bleibt bei einem besonderen Interesse unberührt.
Recht der Europäischen Union
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Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schutzdauer des Urheberrechtes und bestimmter verwandter Schutzrechte vom 12. Dezember 2006
Quelle:
EG (2006): Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schutzdauer des Urheberrechtes und bestimmter verwandter Schutzrechte. In: ABL L, 372 (12). Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:372:0012:0018:DE:PDF (20.11.2020).
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Richtlinie 2011/77/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/116/ EG über die Schutzdauer des Urheberrechtes und bestimmter verwandter Schutzrechte vom 27. September 2011
Quelle:
EU (2011): Richtlinie 2011/77/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/116/ EG über die Schutzdauer des Urheberrechtes und bestimmter verwandter Schutzrechte. In: ABL L. 265 (1). Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011L0077&from=NL (20.11.2020).
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Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz von Datenbanken vom 11. März 1996
Quelle:
EG (1996): Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz von Datenbanken vom 11. März 1996. In: ABL L, 77 (20). Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A31996L0009 (20.11.2020).
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Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft vom 22. Mai 2001
Quelle:
EG (2001): Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. In: ABL L, 167 (10). Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:167:0010:0019:DE:PDF (20.11.2020).
Nähere Informationen zu den relevanten Richtlinien im europäischen Recht können nachgelesen werden bei:
Hillig, Hans-Peter (Hg.) (2019): Urheber- und Verlagsrecht. Urheberrechtsgesetz. Verlagsgesetz. Recht der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften. Internationes Urheberrecht. Textausgabe mit einer ausführlichen Einführung und einem Sachverzeichnis. München: C.H. Beck, S. 595-664.
Urheberrechtsgesetz Copyright Law of the United States
Quelle:
- United States Copyright Office (2020): Copyright Law of the United States and Related Laws Contained in Title 17 of the United States Code. Verfügbar unter: https://www.copyright.gov/title17/title17.pdf (20.11.2020).
Internationales Urheberrecht
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Übereinkommen zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum
Version:
Internationales Übereinkommen vom 14. Juli 1967, geändert am 2. Oktober 1979
Quelle:
Afganistan/ Ägypten/ Albanien et al. (1967): Übereinkommen zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum. 14.07.1967. In: Weltorganisation für geistiges Eigentum (1990): Übereinkommen zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum unterzeichnet in Stockholm am 14. Juli 1967 und geändert am 2. Oktober 1979. Amtlicher deutscher Text. WIPO Veröffentlichung, Nr. 250(G). Verfügbar unter: https://www.wipo.int/edocs/pubdocs/de/wipo_pub_250.pdf (02.12.2020).
-
WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT)
Version:
Internationaler Vertag vom 20. Dezember 1996
Quelle:
Afganistan/ Albanien/ Algerien et al. (1996): WIPO Copyright Treaty (WCT). adopted in Geneva on December 20, 1996. 20.12.1996. Verfügbar unter: https://wipolex.wipo.int/en/text/295157 (02.12.2020).
-
Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst
Version:
Völkerrechtlicher Vertrag vom 09. September 1886, zuletzt geändert am 28. September 1979
Quelle:
Ägypten/ Albanien/ Algerien et al. (1886): Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst. 09.09.1886. Verfügbar unter: https://wipolex.wipo.int/en/text/283698 (03.12.2020).
-
Welturheberechtsabkommen (Pariser Fassung 1971)
Version:
Internationales Übereinkommen vom 6. September 1952, revidiert am 24. Juli 1971
Quelle:
Albanien/ Algerien/Andora et al. (1952): Welturheberechtsabkommen. 06.09.1952. In: United Nations – Treaty Series, 1974, S. 244-323. Verfügbar unter: https://www.wipo.int/edocs/lexdocs/treaties/de/unesco2/trt_unesco2.pdf (02.12.2020).
-
Internationales Abkommen über den Schutz der Ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen
Version:
Internationales Abkommen vom 26. Oktober 1961
Quelle:
Albanien/ Algerien/ Andorra et al. (1965) Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen. 26.10.1961. Verfügbar unter: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl265s1243.pdf%27%5D__1607009246261 (02.12.2020).
Overview of general sources
Übersicht allgemeiner Quellen
Monographien
Monographien einzelner Autoren
Beispiel(e):
Regel-ID: 1.1
Monographien von mehreren Autoren
Beispiel(e):
Regel-ID: 1.2
Monographien ohne Autor, Gesellschaft als Herausgeber
Beispiel(e):
Regel-ID: 1.3
Monographien ohne Autor und Herausgeber
Beispiel(e):
Regel-ID: 1.4
Monographien mit Auflagenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 1.5
Monographien mit Reihenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 1.6
Monographien mit Auflagen- und Reihenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 1.7
Neuausgaben klassischer Werke
Beispiel(e):
Regel-ID: 1.8
Übersetzung von Monographien mit einem einzelnen Übersetzer
Beispiel(e):
Regel-ID: 1.9
Übersetzung von Monographien mit mehreren Übersetzern
Beispiel(e):
Regel-ID: 1.10
Übersetzung von Monographien mit Auflagenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 1.11
Monographien als E-Book
Beispiel(e):
Regel-ID: 1.12
Monographien als E-Book (Amazon Kindle Ausgabe mit Positionsnummern)
E-Books werden auf dem Amazon Kindle zum Teil mit Positionsnummern anstelle mit Seitenzahlen angezeigt. In diesen Fällen sind die Positionsnummern („Position“) alternativ zur Seitenzahl („S.“) zu verwenden.
Beispiel(e):
Regel-ID: 1.13
Herausgeberwerke / Sammelbände / Aufsatzbände
Gesamtausgaben eines Herausgeberwerkes
Gesamtausgaben eines einzelnen Herausgebers
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.1.1
Gesamtausgaben von mehreren Herausgebern
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.1.2
Gesamtausgaben mit Auflagenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.1.3
Gesamtausgaben mit Reihenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.1.4
Gesamtausgaben mit Auflagen- und Reihenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.1.5
Gesamtausgaben mit DOI
Der Quellennachweis endet aufgrund der DOI-Angabe ohne abschließenden Punkt.
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.1.6
Gesamtausgaben als E-Book
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.1.7
Gesamtausgaben als E-Book (Amazon Kindle Ausgabe mit Positionsnummern)
E-Books werden auf dem Amazon Kindle zum Teil mit Positionsnummern anstelle mit Seitenzahlen angezeigt. In diesen Fällen sind die Positionsnummern („Position“) alternativ zur Seitenzahl („S.“) zu verwenden.
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.1.8
Übersetzung eines Gesamtwerkes von einem einzelnen Übersetzer
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.1.9
Übersetzung eines Gesamtwerkes von mehreren Übersetzern
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.1.10
Beiträge in Herausgeberwerken
Beiträge einzelner Autoren
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.2.1
Beiträge von mehreren Autoren
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.2.2
Beiträge von Autoren, die gleichzeitig auch die Gesamtheit der Herausgeber sind
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.2.3
Beiträge von Autoren, die gleichzeitig auch Herausgeber sind, es jedoch weitere Herausgeber gibt
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.2.4
Beiträge in einem Herausgeberwerk mit Auflagenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.2.5
Beiträge in einem Herausgeberwerk mit Reihenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.2.6
Beiträge in einem Herausgeberwerk mit Auflagen- und Reihenangabe
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.2.7
Übersetzter Beitrag von einem einzelnen Übersetzer
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.2.8
Übersetzter Beitrag von mehreren Übersetzern
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.2.9
Beiträge mit DOI
Der Quellennachweis endet aufgrund der DOI-Angabe ohne abschließenden Punkt.
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.2.10
Beiträge in einem E-Book
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.2.11
Beiträge in einem E-Book (Amazon Kindle Ausgabe mit Positionsnummern)
E-Books werden auf dem Amazon Kindle zum Teil mit Positionsnummern anstelle mit Seitenzahlen angezeigt. In diesen Fällen sind die Positionsnummern („Position“) alternativ zur Seitenzahl („S.“) zu verwenden.
Beispiel(e):
Regel-ID: 2.2.12
Periodika (Zeitschriften und Zeitungen)
Wissenschaftliche Journale / (Fach-)Zeitschriften, populärwissenschaftliche Zeitschriften und Magazine (periodisch erscheinend)
Die Ausgaben- oder auch Heftkennzeichnung bezieht sich in der Regel auf die Ausgabe innerhalb eines Jahrgangs.
Gesamtheft einer Zeitschrift
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.1.1
Gesamtheft einer Zeitschrift im Druck
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.1.2
Zeitschriftenbeiträge einzelner Autoren
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.1.3
Zeitschriftenbeiträge von mehreren Autoren
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.1.4
Zeitschriftenbeiträge ohne Autor
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.1.5
Zeitschriftenbeiträge mit DOI
Der Quellennachweis endet aufgrund der DOI-Angabe ohne abschließenden Punkt.
** falls bekannt
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.1.6
Zeitschriftenbeiträge im Druck
** falls bekannt
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.1.7
Zeitschriftenbeiträge für Veröffentlichung eingereicht / im Peer Review Verfahren
** falls bekannt
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.1.8
Online veröffentlichte wissenschaftliche Journale / (Fach-)Zeitschriften, populärwissenschaftliche Zeitschriften und Magazine (periodisch erscheinend)
Gesamtausgabe einer Onlinezeitschrift
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.2.1
Online-Beiträge mit ausgewiesenen Autoren
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.2.2
Online-Beiträge, über FTP-Protokoll verfügbar
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.2.3
Online-Beiträge ohne Autor
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.2.4
(Tages- und Wochen-) Zeitungen
Gesamtausgabe einer Zeitung
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.3.1
Gesamtausgabe einer Onlinezeitung
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.3.2
Gesamtausgabe einer Zeitung in einer Mobile Applikationen
** falls vorhanden
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.3.3
Zeitungsartikel von einem Autor
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.3.4
Zeitungsartikel von mehreren Autoren
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.3.5
Zeitungsartikel ohne Autor
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.3.6
Zeitungsartikel im Druck
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.3.7
Online-Artikel mit ausgewiesenen Autoren
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.3.8
Online-Artikel ohne Autor
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.3.9
Zeitungsartikel in einer Mobile Applikationen mit ausgewiesenen Autoren
** falls vorhanden
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.3.10
Zeitungsartikel in einer Mobile Applikationen ohne Autoren
** falls vorhanden
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.3.11
Beilagen in wissenschaftlichen Journalen / (Fach-) Zeitschriften, populärwissenschaftlichen Zeitschriften und Magazinen (periodisch erscheinend)
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Falls eine Beilage keine eigene Jahrgangs- und Ausgabenkennzeichnung hat, wird stattdessen die Jahrgangs- und Ausgabenkennzeichnung der Zeitschrift genannt.
Gesamtausgabe einer periodisch erscheinenden Beilage
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.4.1
Beiträge in periodisch erscheinenden Beilagen
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.4.2
Beiträge in periodisch erscheinenden Beilagen ohne Autor
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.4.3
Gesamtausgabe einer einmaligen Sonderbeilage
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.4.4
Beiträge in einmaligen Sonderbeilagen
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.4.5
Beiträge in einmaligen Sonderbeilagen ohne Autor
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.4.6
Beilagen in (Tages- und Wochen-) Zeitungen
Gesamtausgabe einer periodisch erscheinenden Beilage
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.5.1
Beiträge in periodisch erscheinenden Beilagen
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.5.2
Beiträge in periodisch erscheinenden Beilagen ohne Autor
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.5.3
Gesamtausgabe einer einmaligen Sonderbeilage
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.5.4
Beiträge in einmaligen Sonderbeilagen
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.5.5
Beiträge in einmaligen Sonderbeilagen ohne Autor
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.5.6
Beitrag in einer online veröffentlichten Beilage
Beispiel(e):
Regel-ID: 3.5.7
Enzyklopädische Werke / Nachschlagewerke und Wörterbücher
Gesamtausgaben enzyklopädischer Werke / Nachschlagewerke und Wörterbücher
Gesamtausgaben eines einzelnen Herausgebers
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.1.1
Gesamtausgaben von mehreren Herausgebern
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.1.2
Gesamtausgaben mit Bandangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.1.3
Gesamtausgaben mit Auflagenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.1.4
Gesamtausgaben mit Reihenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.1.5
Gesamtausgaben mit Auflagen- und Reihenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.1.6
Gesamtausgaben mit Band- und Reihenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.1.7
Gesamtausgaben ohne Herausgeber
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.1.8
Gesamtausgaben als E-Book
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.1.9
Gesamtausgaben von einem Datenträger
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.1.10
Gesamtausgaben von einem Datenträger mit Reihenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.1.11
Einträge in enzyklopädischen Werken / Nachschlagewerken und Wörterbüchern
Einträge einzelner Autoren
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.2.1
Einträge von mehreren Autoren
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.2.2
Einträge von Autoren, die gleichzeitig auch die Gesamtheit der Herausgeber sind
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.2.3
Einträge von Autoren, die gleichzeitig auch Herausgeber sind, es jedoch weitere Herausgeber gibt
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.2.4
Einträge ohne Autor
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.2.5
Einträge ohne Autor und Herausgeber
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.2.6
Einträge mit Bandangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.2.7
Einträge mit Auflagenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.2.8
Einträge mit Reihenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.2.9
Einträge mit Auflagen- und Reihenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.2.10
Einträge mit Band- und Reihenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.2.11
Einträge in einem E-Book
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.2.12
Einträge aus Onlinequellen
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.2.13
Einträge ohne Autor aus Onlinequellen
** falls bekannt
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.2.14
Einträge von einem Datenträger
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.2.15
Einträge von einem Datenträger mit Reihenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.2.16
Einträge von einem Datenträger ohne Autor
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.2.17
Einträge von einem Datenträger mit Reihenangabe ohne Autor
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 4.2.18
Tagungen / Konferenzen und Lehrveranstaltungen
Tagungen / Konferenzen
Gesamtausgabe eines Tagungs- / Konferenzberichtes einzelner Herausgeber
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.1.1
Gesamtausgabe eines Tagungs- / Konferenzberichtes mehrere Herausgeber
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.1.2
Gesamtausgabe eines Tagungs- / Konferenzberichtes, Gesell-schaft als Herausgeber
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.1.3
Gesamtausgabe eines Tagungs- / Konferenzberichtes mit Reihenangabe
** falls nicht aus „Titel des Tagungsberichtes“ ersichtlich
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.1.4
Gesamtausgabe eines Tagungs- / Konferenzberichtes mit DOI
Der Quellennachweis endet aufgrund der DOI-Angabe ohne abschließenden Punkt.
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.1.5
Beiträge in einem Tagungs- / Konferenzbericht einzelner Autoren
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.1.7
Beiträge in einem Tagungs- / Konferenzbericht von mehreren Autoren
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.1.8
Beiträge in einem Tagungs- / Konferenzbericht mit Reihenangabe
** falls nicht aus „Titel des Tagungsberichtes“ ersichtlich
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.1.9
Beiträge in einem Tagungs- / Konferenzbericht mit DOI
Der Quellennachweis endet aufgrund der DOI-Angabe ohne abschließenden Punkt.
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.1.10
Abstracts zu Tagungen / Konferenzen
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.1.12
Aufzeichnung eines Konferenz-/Tagungsbeitrags aus Onlinequellen
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.1.13
Aufzeichnung eines Konferenz-/Tagungsbeitrags mit DOI
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.1.14
Reden
Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird als „Veranstaltungsdatum“ der Tag angegeben, an welchem der Redebeitrag stattfand.
Redebeiträge
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.2.1
Unveröffentlichte Redebeiträge
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.2.2
Redebeiträge aus Onlinequellen
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.2.3
Lehrveranstaltungen
Gesamtveranstaltungen
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.3.1
Einzelne Veranstaltungstermine
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.3.2
E-Lectures
E-Lectures mit URL eines Autors
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.3.3.1
E-Lectures mit DOI eines Autors
Der Quellennachweis endet aufgrund der DOI-Angabe ohne abschließenden Punkt.
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.3.3.2
E-Lectures mit DOI von mehreren Autoren
Der Quellennachweis endet aufgrund der DOI-Angabe ohne abschließenden Punkt.
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.3.3.3
E-Lectures mit DOI ohne Autor, Gesellschaft/Hochschule als Herausgeber
Der Quellennachweis endet aufgrund der DOI-Angabe ohne abschließenden Punkt.
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.3.3.4
E-Lectures aus einer E-Lectures Serie mit DOI eines Autors, der gleichzeitig auch der Herausgeber ist
Der Quellennachweis endet aufgrund der DOI-Angabe ohne abschließenden Punkt.
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.3.3.5
E-Lectures aus einer E-Lectures Serie mit DOI von Autoren, die gleichzeitig auch Herausgeber sind, es jedoch weitere Herausgeber gibt
Der Quellennachweis endet aufgrund der DOI-Angabe ohne abschließenden Punkt.
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.3.3.6
E-Lectures aus einer E-Lectures Serie mit DOI, Gesellschaft/ Hochschule als Herausgeber
Der Quellennachweis endet aufgrund der DOI-Angabe ohne abschließenden Punkt.
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.3.3.7
Veranstaltungsunterlagen, Skripte und Präsentationen
Veröffentlichte Veranstaltungsunterlagen
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Vor der Verwendung von Seminarmaterialien sollte geprüft werden, ob dieselben Aussagen und Informationen nicht auch in öffentlich zugänglichen Publikationen des Dozenten zu finden sind.
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.3.4.1
Veröffentlichte Veranstaltungsunterlagen aus Onlinequellen
Vor der Verwendung von Seminarmaterialien sollte geprüft werden, ob dieselben Aussagen und Informationen nicht auch in öffentlich zugänglichen Publikationen des Dozenten zu finden sind.
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.3.4.2
Unveröffentlichte Veranstaltungsunterlagen
Vor der Verwendung von Seminarmaterialien sollte geprüft werden, ob dieselben Aussagen und Informationen nicht auch in öffentlich zugänglichen Publikationen des Dozenten zu finden sind.
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.3.4.3
Protokolle und Transkripte
Protokolle und Transkripte aus Primärdokumenten
** falls bekannt
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.4.1
Protokolle und Transkripte aus Onlinequellen
** falls bekannt
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.4.2
Protokolle und Transkripte aus Periodika
** falls bekannt
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.4.3
Transkript eines E-Lectures aus einer E-Lectures Serie mit DOI
Der Quellennachweis endet aufgrund der DOI-Angabe ohne abschließenden Punkt.
** falls bekannt
Beispiel(e):
Regel-ID: 5.4.4
Berichte
Forschungsberichte
Bei Forschungsberichten kann es vorkommen, dass diese den Begriff „Forschungsbericht“, oft in Verbindung mit einer Nummer, im Titel, als Untertitel oder zusätzliche Angabe tragen. In diesen Fällen reicht es aus, wenn diese Angabe in der Quellendarstellung genannt wird. In allen anderen Fällen ist in der Quellendarstellung der Hinweis „[Forschungsbericht]“ notwendig.
Forschungsberichte einzelner Autoren
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Forschungsberichte von mehreren Autoren
Beispiel(e):
Regel-ID: 6.1.2
Forschungsberichte veröffentlicht durch Forschungseinrichtung
** falls nicht im Namen der Forschungseinrichtung enthalten
Beispiel(e):
Regel-ID: 6.1.3
Forschungsberichte aus Onlinequellen
Beispiel(e):
Regel-ID: 6.1.4
Beiträge einzelner Autoren in einem Forschungsbericht
Beispiel(e):
Regel-ID: 6.1.5
Beiträge von mehreren Autoren in einem Forschungsbericht
Beispiel(e):
Regel-ID: 6.1.6
Beiträge einzelner Autoren in einem Forschungsbericht veröf-fentlicht durch Forschungseinrichtung
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
** falls nicht im Namen der Forschungseinrichtung enthalten
Beispiel(e):
Regel-ID: 6.1.7
Beiträge von mehreren Autoren in einem Forschungsbericht veröffentlicht durch Forschungseinrichtung
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
** falls nicht im Namen der Forschungseinrichtung enthalten
Beispiel(e):
Regel-ID: 6.1.8
Beiträge in einem Forschungsbericht aus Onlinequellen
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 6.1.9
Projektberichte
Projektberichte einzelner Autoren
Beispiel(e):
Regel-ID: 6.3.1
Projektberichte von mehreren Autoren
Beispiel(e):
Regel-ID: 6.3.2
Projektberichte ohne Autor, Projektträger als Herausgeber
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 6.3.3
Projektberichte mit Reihenangabe
** falls vorhanden
Beispiel(e):
Regel-ID: 6.3.4
Projektberichte durch Verlag veröffentlicht
** falls bekannt
Beispiel(e):
Regel-ID: 6.3.5
Projektberichte aus Onlinequellen
Beispiel(e):
Regel-ID: 6.3.6
Sonstige Berichte
Sonstige Berichte
Beispiel(e):
Regel-ID: 6.4.1
Sonstige Berichte aus Onlinequellen
Beispiel(e):
Regel-ID: 6.4.3
Informationsmaterialien
Broschüren
Gesamtausgabe einer Broschüre mit einer Gesellschaft als Herausgeber
Beispiel(e):
Regel-ID: 7.1.1
Gesamtausgabe einer Broschüre mit Auflagenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 7.1.2
Gesamtausgabe einer Broschüre aus Onlinequellen
Beispiel(e):
Regel-ID: 7.1.3
Beitrag in einer Broschüre eines einzelnen Autors
Beispiel(e):
Regel-ID: 7.1.4
Beitrag in einer Broschüre von mehreren Autoren
Beispiel(e):
Regel-ID: 7.1.5
Beitrag in einer Broschüre mit Auflagenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 7.1.6
Beitrag in einer Broschüre ohne Autoren, Gesellschaft als Herausgeber
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 7.1.7
Beitrag in einer Broschüre ohne Autoren mit Auflagenangabe, Gesellschaft als Herausgeber
Beispiel(e):
Regel-ID: 7.1.8
Beitrag in einer Broschüre aus Onlinequellen
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 7.1.9
Handzettel, Flugblätter, Plakate und Poster
Handzettel und Flugblätter mit Herausgeber
Beispiel(e):
Regel-ID: 7.2.1
Handzettel und Flugblätter ohne Herausgeber
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 7.2.2
Plakate und Poster
Beispiel(e):
Regel-ID: 7.2.3
Plakate und Poster mit Auflagenangaben
Beispiel(e):
Regel-ID: 7.2.4
Hochschulschriften
Veröffentlichte Hochschulschriften
Hochschulschriften, an Hochschule veröffentlicht, mit Ortsangabe im Namen der Hochschule
Beispiel(e):
Regel-ID: 8.1.1
Hochschulschriften, an Hochschule veröffentlicht, ohne Ortsangabe im Namen der Hochschule
Beispiel(e):
Regel-ID: 8.1.2
Hochschulschriften, durch Verlag publiziert
Beispiel(e):
Regel-ID: 8.1.3
Unveröffentlichte Hochschulschriften
Bei unveröffentlichten Hochschulschriften, Hochschulschriften die sich in Vorbereitung einer Veröffentlichung befinden sowie zur Veröffentlichung bereits eingereichten Hochschulschriften, deren Druck durch den Verlag noch nicht freigegebenen wurde, ist das Jahr der Erstellung der Arbeit anzugeben.
Unveröffentlichte Hochschulschriften mit Ortsangabe im Namen der Hochschule
Beispiel(e):
Regel-ID: 8.2.1
Unveröffentlichte Hochschulschriften ohne Ortsangabe im Namen der Hochschule
Beispiel(e):
Regel-ID: 8.2.2
Unveröffentlichte Hochschulschriften mit Ortsangabe im Namen der Hochschule, Veröffentlichung in Vorbereitung aber noch nicht eingereicht
Beispiel(e):
Regel-ID: 8.2.3
Unveröffentlichte Hochschulschriften ohne Ortsangabe im Namen der Hochschule, Veröffentlichung in Vorbereitung aber noch nicht eingereicht
Beispiel(e):
Regel-ID: 8.2.4
Unveröffentlichte Hochschulschriften, zur Veröffentlichung eingereicht aber durch Verlag noch nicht freigegeben
Beispiel(e):
Regel-ID: 8.2.5
Unveröffentlichte Hochschulschriften ohne Ortsangabe im Namen der Hochschule, zur Veröffentlichung eingereicht aber durch Verlag noch nicht freigegeben
Beispiel(e):
Regel-ID: 8.2.6
Webseiten und weitere Onlinequellen
Onlinebeiträge einzelner Autoren
Beispiel(e):
Regel-ID: 9.1
Onlinebeiträge von mehreren Autoren
Beispiel(e):
Regel-ID: 9.2
Onlinebeiträge mit unbekanntem Autor
Beispiel(e):
Regel-ID: 9.3
Datensätze
Datensätze mit DOI
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Der Quellennachweis endet aufgrund der DOI-Angabe ohne abschließenden Punkt.
Beispiel(e):
Regel-ID: 10.1
Datensätze ohne DOI aus Onlinequellen
Beispiel(e):
Regel-ID: 10.2
Datensätze auf Datenträgern
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 10.3
Interviews
Akademische Titel (z.B. Prof. und Dr.) werden bei der Namensangabe üblicherweise nicht genannt. Eine Ausnahme bilden Interviews, sofern der akademische Grad oder eine Personenbeschreibung des Interviewten beispielsweise für die Qualität bzw. Aussagekraft der Informationen oder als weitere Kontextinformation zur Personenangabe von Bedeutung ist. Ob ein Interview persönlich oder telefonisch geführt
Teilstrukturierte und offene Befragungen (z.B. Experteninterviews, narrative Interviews)
Beispiel(e):
Regel-ID: 11.1
Unveröffentlichte teilstrukturierte und offene Befragungen (z.B. Experteninterviews, narrative Interviews)
Beispiel(e):
Regel-ID: 11.2
Teilstrukturierte und offene Befragungen mit anonymen Interviewten (z.B. Experteninterviews, narrative Interviews)
Beispiel(e):
Regel-ID: 11.3
Unveröffentlichte teilstrukturierte und offene Befragungen mit anonymen Interviewten (z.B. Experteninterviews, narrative Interviews)
Beispiel(e):
Regel-ID: 11.4
Interviews aus Printmedien
** falls bekannt
Beispiel(e):
Regel-ID: 11.5
Interviews aus Onlinequellen
** falls bekannt
Beispiel(e):
Regel-ID: 11.6
Korrespondenzen und Kommunikation
Es kann notwendig sein, die Erlaubnis der Kommunikationspartner einzuholen, bevor man die Korrespondenz mit ihnen verwenden kann.
E-Mails
E-Mails an einen Empfänger
Beispiel(e):
Regel-ID: 12.1.1
E-Mails an mehrere Empfänger
Beispiel(e):
Regel-ID: 12.1.2
Mailinglisten, Emailverteiler und Newsletter
Beispiel(e):
Regel-ID: 12.2
Briefe und Postkarten einschließlich diplomatischer Depeschen / Noten, Demarchen und Staatstelegramme
Einzelne Briefe und Postkarten in Privatbesitz
Beispiel(e):
Regel-ID: 12.3.1
Briefe und Postkarten aus Büchern oder Periodika
Beispiel(e):
Regel-ID: 12.3.2
Briefe und Postkarten aus Archiven und Sammlungen
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 12.3.3
Briefe und Postkarten aus Archiven und Sammlungen aus Onlinequellen
Beispiel(e):
Regel-ID: 12.3.4
Briefe und Postkarten aus weiteren Onlinequellen
Beispiel(e):
Regel-ID: 12.3.5
Telefonate und Telefonkonferenzen
Beispiel(e):
Regel-ID: 12.4
SMS und MMS
Beispiel(e):
Regel-ID: 12.5
Instant-Messaging-Dienste
Instant-Messaging-Dienste (einzelne Nachricht)
Beispiel(e):
Regel-ID: 12.6.1
Instant-Messaging-Dienste (Konversation)
Beispiel(e):
Regel-ID: 12.6.2
Chatprotokolle und In-Game Chats
Chatprotokolle, Gesamter Chat
Beispiel(e):
Regel-ID: 12.7.1
Beitrag aus einem Chatprotokoll
Beispiel(e):
Regel-ID: 12.7.2
In-Game Chats
Beispiel(e):
Regel-ID: 12.7.3
Werbung
Flyer
Hierzu zählen auch Flyer zum Zweck der Wahlwerbung.
Beispiel(e):
Regel-ID: 14.1
Werbebroschüre
Beispiel(e):
Regel-ID: 14.2
Werbung als Beilage
Beispiel(e):
Regel-ID: 14.3
Werbeanzeige
Werbeanzeige in einer Zeitschrift oder einem Magazin
** falls vorhanden
Beispiel(e):
Regel-ID: 14.4.1
Werbeanzeige in einer Zeitung
Beispiel(e):
Regel-ID: 14.4.2
Werbeanzeige in einer periodisch erscheinenden Zeitschriftenbeilage
** falls vorhanden
Beispiel(e):
Regel-ID: 14.4.3
Werbeanzeige in einer periodisch erscheinenden Zeitungsbeilage
** falls vorhanden
Beispiel(e):
Regel-ID: 14.4.4
Werbeanzeige in einer Zeitschriftensonderbeilage
Beispiel(e):
Regel-ID: 14.4.5
Werbeanzeige in einer Zeitungssonderbeilage
Beispiel(e):
Regel-ID: 14.4.6
Radiowerbung
Radiowerbung in einer Radiosendung
Beispiel(e):
Regel-ID: 14.5.1
Radiowerbung in einer Radiosendung aus Onlinequellen (Internetradio)
Beispiel(e):
Regel-ID: 14.5.2
Fernsehwerbung
Fernsehwerbung in einer Fernsehsendung
Beispiel(e):
Regel-ID: 14.6.1
Fernsehwerbung in einer Fernsehsendung aus Online-Mediatheken
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 14.6.2
Onlinewerbung
Beispiel(e):
Regel-ID: 14.7
Hörmedien
Radiosendungen
Livesendungen
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.1.1
Livesendungen aus Onlinequellen (Internetradio)
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.1.2
Redebeitrag in einer Radiosendung
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.1.3
Redebeitrag in einer Radiosendung aus Onlinequellen (Internetradio)
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.1.4
Manuskripte von Radiosendungen
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.1.5
Manuskripte von Radiosendungen aus Onlinequellen
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.1.6
Transkripte von Radiosendungen
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.1.7
Transkripte von Radiosendungen aus Onlinequellen
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.1.8
Radiosendungen in Online-Mediatheken und Streaming-Diensten
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.1.9
Musikalben und einzelne Musikstücke
Vollständige Musikalben und Tonaufnahmen
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.2.1
Vollständige Musikalben und Tonaufnahmen auf mehrseitigen oder mehrteiligen Tonträgern
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.2.2
Vollständige Musikalben und Tonaufnahmen mit Reihenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.2.3
Remastered Musikalben und Tonaufnahmen
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.2.4
Einzelne Musikstücke
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.2.5
Einzelne Musikstücke auf mehrseitigen oder mehrteiligen Tonträgern
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.2.6
Einzelne Musikstücke mit Reihenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.2.7
Einzelne Musikstücke auf mehrseitigen oder mehrteiligen Tonträgern mit Reihenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.2.8
Einzelne Musikstücke in Online-Mediatheken und Streaming-Diensten
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.2.9
Einzelne Musikstücke auf Datenträgern als Beilage zu Printquellen
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.2.10
Hörbücher und Hörspiele
Hörbücher und Hörspiele von einem Autor und mit einem Sprecher
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.3.1
Hörbücher und Hörspiele von mehreren Autoren und mit mehreren Sprechern
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.3.2
Hörbücher und Hörspiele von Autoren, die gleichzeitig auch Sprecher sind
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.3.3
Hörbücher und Hörspiele auf mehrteiligen Tonträgern
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.3.4
Hörbücher und Hörspiele mit Reihenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.3.5
Hörbücher und Hörspiele auf mehrteiligen Tonträgern mit Reihenangabe
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.3.6
Hörbücher und Hörspiele übersetzter Werke von einem einzelnen Übersetzer
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.3.7
Hörbücher und Hörspiele übersetzter Werke von mehreren Übersetzern
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.3.8
Hörbücher und Hörspiele in Online-Mediatheken und Streaming-Diensten
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.3.9
Audiopodcast
Audiopodcast ohne Episodennummer
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.4.1
Audiopodcast mit Episodennummer
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.4.2
Transkript eines Audiopodcast ohne Episodennummer
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.4.3
Transkript eines Audiopodcast mit Episodennummer
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.4.4
Musiktracks und Tondokumente aus Onlinequellen
Beispiel(e):
Regel-ID: 15.5
Videos und Filme
Fernsehsendungen
Fernsehsendungen einschließlich Liveübertragungen
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.1.1
Fernsehsendungen in Online-Mediatheken
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.1.2
Redebeitrag in einer Fernsehsendung
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.1.3
Manuskripte von Fernsehsendungen
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.1.4
Manuskripte von Fernsehsendungen aus Onlinequellen
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.1.5
Transkripte von Fernsehsendungen
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.1.6
Transkripte von Fernsehsendungen aus Onlinequellen
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.1.7
Teletext
Teletext aus Livesendungen
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.2.1
Teletext aus Onlinequelle
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.2.2
Videopodcast
Videopodcast ohne Episodennummer
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.3.1
Videopodcast mit Episodennummer
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.3.2
Transkript eines Videopodcast ohne Episodennummer
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.3.3
Transkript eines Videopodcast mit Episodennummer
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.3.4
Filme und Serien auf Datenträgern sowie aus Online-Mediatheken und Streaming-Diensten
Filme
Filme einzelner Regisseure
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.4.1.1
Filme von mehreren Regisseuren
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.4.1.2
Filme einzelner Drehbuchautoren
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.4.1.3
Filme von mehreren Drehbuchautoren
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.4.1.4
Filme mit Reihenangaben
** falls vorhanden
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.4.1.5
Filme aus Online-Mediatheken und Streaming-Diensten
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.4.1.6
Serien
Serien einschließlich Dokumentationsreihen einzelner Regisseure
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.4.2.1
Serien einschließlich Dokumentationsreihen von mehreren Regisseuren
Bei Serien für deren Staffeln unterschiedliche Regisseure verantwortlich sind, werden die ersten drei Namen der Regisseure entsprechend der Staffelreihenfolge genannt. Unterscheiden sich die Regisseure gar bei den einzelnen Episoden, werden die ersten drei Namen der Regisseure entsprechend der Episodenreihenfolge genannt.
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.4.2.2
Serien aus Online-Mediatheken und Streaming-Diensten
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.4.2.3
Staffel einzelner Regisseure mit Staffeltitel aus einer Serie
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Bei Staffeln für deren Episoden unterschiedliche Regisseure verantwortlich sind, werden die ersten drei Namen der Regisseure entsprechend der Episodenreihenfolge genannt.
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.4.2.4
Staffel von mehreren Regisseuren mit Staffeltitel aus einer Serie
Bei Staffeln für deren Episoden unterschiedliche Regisseure verantwortlich sind, werden die ersten drei Namen der Regisseure entsprechend der Episodenreihenfolge genannt.
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.4.2.5
Staffel ohne Staffeltitel aus einer Serie
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.4.2.6
Staffel mit Staffeltitel aus einer Serie in Online-Mediatheken und Streaming-Diensten
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.4.2.7
Staffel ohne Staffeltitel aus einer Serie in Online-Mediatheken und Streaming-Diensten
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.4.2.8
Episoden einzelner Drehbuchautoren aus einer Serie
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
** falls bekannt
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.4.2.9
Episoden von mehreren Drehbuchautoren aus einer Serie
** falls bekannt
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.4.2.10
Episode aus einer Serien in Online-Mediatheken und Streaming-Diensten
** falls bekannt
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.4.2.11
Onlinevideos / Videoclips (z.B. YouTube)
Onlinevideos
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.5.1
Onlinevideos mit DOI
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Der Quellennachweis endet aufgrund der DOI-Angabe ohne abschließenden Punkt.
Beispiel(e):
Regel-ID: 16.5.2
Kartenmaterial und Pläne
Die Rede ist hier vorrangig von Karten, welche alleinstehend sind. Karten, welche als Abbildung in sonstigen Printmedien zu finden sind, können alternativ auch als Abbildung angegeben werden. In einigen wissenschaftlichen Disziplinen kann es Standard sein, ein Kartenverzeichnis separat aufzuführen (z.B. in der Humangeographie).
Einzelkarten
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.1
Karten aus einer (topographischen) Reihe
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.2
Karten mit Auflagenangabe
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.3
Karten aus einer (topographischen) Reihe mit Auflagenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.4
Karten aus Büchern oder Periodika
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.5
Atlanten
Atlanten (Gesamtausgabe)
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.6.1
Atlanten mit Auflagenangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.6.2
Atlanten ohne Herausgeber und Verlagsangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.6.3
Karten aus Atlanten
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.6.4
Karten aus Atlanten von Autoren, die gleichzeitig auch Herausgeber des Atlas sind
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.6.5
Karten aus Atlanten mit Auflagenangabe
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.6.6
Karten ohne Autoren aus Atlanten
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.6.7
Karten aus Atlanten ohne Herausgeber und Verlagsangabe
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.6.8
Karten aus Archiven und Sammlungen
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.7
Karten aus Archiven und Sammlungen aus Onlinequellen
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.8
Karten in Privatbesitz
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.9
Karten aus weiteren Onlinequellen
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.10
Kartengeneratoren
Kartengeneratoren (Software basiert)
** falls vorhanden
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.11.1
Kartengeneratoren aus Onlinequellen
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.11.2
Karten auf Datenträgern
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.12
Faksimiles / Reproduktionen historischer Kartenmaterialien
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.13
Echtzeitkarten
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.14
Amtliche Karten und Pläne
Katasterkarten
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.15.1
Amtliche topographische Karten
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.15.2
Amtliche topographische Karten aus Onlinequellen
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.15.3
Raumordnungs- und Bauleitpläne
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.15.4
Raumordnungs- und Bauleitpläne aus Onlinequelle
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.15.5
Baupläne und technische Zeichnungen
Baupläne und technische Zeichnungen
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
** falls vorhanden
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.16.1
Baupläne und technische Zeichnungen aus Zeitschriften
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
** falls vorhanden
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.16.2
Baupläne und technische Zeichnungen aus Onlinequellen
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
** falls vorhanden
Beispiel(e):
Regel-ID: 17.16.3
Illustrationen und weitere Bildquellen
Illustrationen: Abbildungen, Diagramme, Tabellen etc.
Illustrationen aus Printmedien
Beispiel(e):
Regel-ID: 18.1.1
Illustrationen aus Printmedien mit unbekanntem Urheber
Beispiel(e):
Regel-ID: 18.1.2
Illustrationen aus Onlinequellen
Beispiel(e):
Regel-ID: 18.1.3
Illustrationen aus Onlinequellen mit unbekanntem Urheber
Beispiel(e):
Regel-ID: 18.1.4
Einzel- / Standbilder
Einzel- / Standbilder aus Filmen
Beispiel(e):
Regel-ID: 18.2.1
Einzel- / Standbilder aus Programmen / Software und Computerspielen (inkl. Screenshots)
Beispiel(e):
Regel-ID: 18.2.2
Luftaufnahmen
Luftaufnahmen aus Archiven und Sammlungen
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 18.3.1
Luftaufnahmen aus Archiven und Sammlungen ohne Photograph, Gesellschaft als Herausgeber
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 18.3.2
Luftaufnahmen aus Archiven und Sammlungen aus Onlinequellen
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 18.3.3
Luftaufnahmen aus Archiven und Sammlungen aus Onlinequellen ohne Photograph, Gesellschaft als Herausgeber
Beispiel(e):
Regel-ID: 18.3.4
Luftaufnahmen in Privatbesitz
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 18.3.5
Luftaufnahmen in Privatbesitz ohne Photograph, Gesellschaft als Herausgeber
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 18.3.6
Übersicht fachspezifischer Quellen
Rechtswissenschaftliche Quellen
Bei juristischen Quellen ist zu beachten, dass die einzelnen Fakultäten der Rechtswissenschaften in der Regel eigene, verbindliche Zitationsregeln herausgeben.
Gerichtsentscheidungen
In der Rechtswissenschaft ist es üblich, dass für Gerichtsentscheidungen kein Nachweis im Quellen- und Literaturverzeichnis erfolgt. Es wird lediglich ein Quellennachweis auf der jeweiligen Seite als Beleg, in der Regel in Form einer Fußnote, angegeben. Abkürzungen der Gerichtsnamen können genannt werden, solange davon auszugehen ist, dass die Abkürzungen in der Leserschaft allgemein bekannt sind.
Gerichtsentscheidungen aus amtlichen Entscheidungssammlungen - Deutschland (Bundesgerichte)
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG)
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.1.1
Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG)
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.1.2
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen (BGH)
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.1.3
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGH)
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.1.4
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG)
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.1.5
Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes (BAG)
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.1.6
Entscheidungen des Bundessozialgerichtes (BSG)
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.1.7
Entscheidungen und Gutachten des Bundesfinanzhofes (BFH)
Die Entscheidungssammlung BFHE beginnt mit Band 55, als Fortsetzung der Entscheidungssammlung RFHE des Reichsfinanzhofes und des Obersten Finanzgerichtshofes, die bis Band 54 geht.
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.1.8
Nicht veröffentlichte Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (BFH)
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.1.9
Entscheidungen des Bundesfinanzhofes für die Steuerpraxis der Steuerberatung (BFH)
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.1.10
Sonstige Entscheidungen zu Steuerfragen von EuGH, BVerfG und obersten Bundesgerichten (Kürzel: BFH/SE)
Die Abkürzung BFHE/SE findet Anwendung für sonstige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) und der obersten Bundesgerichte. Die Abkürzung selbst wurde jedoch nie offiziell eingeführt, sondern wird lediglich innerhalb der Entscheidungssammlungen des Bundesfinanzhofes als eigenständiges Kapitel in den einzelnen Bände der Sammlungen verwendet. Z
Entscheidungen des Bundespatentgerichtes (BPatG)
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.1.12
Gerichtsentscheidungen aus amtlichen Entscheidungssammlungen – Schweiz (Bundesgerichte)
Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichtes (BG) Sachgebiet Verfassungsrecht (I) – ab 1995
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.2.1
Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichtes (BG) Verfassungsrecht (inkl. Kompetenzkonflikte) (I. Teil, a) – bis 1994
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.2.2
Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichtes (BG) Verwaltungsrecht und Internationales Öffentliches Recht (inkl. Klagen aus dem öffentlichen Recht) (I. Teil, b) – bis 1994
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.2.3
Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichtes (BG) Sachgebiet Zivielrecht (II) – bis 1994 / Sachgebiet Verwaltungsrecht und Internationales öffentliches Recht (II) – ab 1995
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.2.4
Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichtes (BG) Sachgebiet Betreibungs- und Konkursrecht (III) – bis 1994 / Sachgebiet Zivilrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (III) – ab 1995
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.2.5
Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichtes (BG) Sachgebiet Strafrecht und Strafvollzug (IV)
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.2.6
Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichtes (BG) Sachgebiet Sozialversicherungsrecht (V)
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.2.7
Gerichtsentscheidungen aus amtlichen Entscheidungssammlungen - Österreich (Bundesgerichte)
Entscheidungen des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH)
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.3.1
Erkenntnisse und Beschlüsse des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) aus dem administrative Teil (A) der Entscheidungssammlung
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.3.2
Erkenntnisse und Beschlüsse des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) aus dem finanzrechtlichen Teil (F) der Entscheidungssammlung
Achtung: Quellenregel wird zur Zeit geprüft!
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.3.3
Entscheidungen des Österreichischen Obersten Gerichtshofes (OGH) - Sammlung Zivilsachen
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.3.4
Entscheidungen des Österreichischen Obersten Gerichtshofes (OGH) - Sammlung Strafsachen
Beispiel(e):
Regel-ID: 19.1.3.5
Social Media
Soziale Netzwerke
Bei sozialen Netzwerken deren Beiträge über keinen eigenen Titel bzw. Überschrift verfügen, werden als Titel die ersten maximal 15 Wörter des Beitrages verwendet. Da es sich hierbei um ein wortwörtliches Zitat handelt wird der Titel in „“ gesetzt. Das wortwörtliche Zitat ermöglicht eine eindeutige Zuordnung der Quelle.
Facebook, Xing, Google+ und andere soziale Netzwerke (webbasiert)
Beispiel(e):
Regel-ID: 13.1.1
Facebook, Xing, Google+ und andere soziale Netzwerke (Software basiert)
Beispiel(e):
Regel-ID: 13.1.2
Twitter mit Klarnamen des Autors
Bei Twitter dient der gesamte Tweet als Titel.
Beispiel(e):
Regel-ID: 13.1.3
Twitter mit Organisation als Autor
Beispiel(e):
Regel-ID: 13.1.4
Twitter ohne Klarnamen des Autors
Bei einem unbekannten Autor wird der sogenannte Twitter-Handel (@Benutzername) verwendet.
Beispiel(e):
Regel-ID: 13.1.5
Blogs und Foren
Gesamter Blog
Beispiel(e):
Regel-ID: 13.2.1
Blogbeiträge
Beispiel(e):
Regel-ID: 13.2.2
Forenbeiträge
Beispiel(e):
Regel-ID: 13.2.3